Für die visafreie Einreise nach Belarus hat der ausländische Staatsbürger ein gültiger Reisepass bzw. Ersatzreisedokument, Zahlungsmittel (Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens zwei Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus oder im Gegenwert von 50 Basiswerten, wenn der Aufenthalt volle 30 Tage beträgt), eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10000 Euro bereitzuhalten. Anmerkung: Ein Basiswert beträgt BYN 24,5.
Für die Staatsangehörigen von Gambia, Haiti, Indien, Libanon, Namibia, Samoa und Vietnam ist zusätzlich ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder des Schengen-Raums im Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets erforderlich, die den Abflug vom Nationalen Flughafen Minsk innerhalb von 30 Tagen nach Einreise nach Belarus bestätigen.
Der Erlass enthält die Liste der Staaten, deren Staatsbürger berechtigt sind, die visafreie Einreise ausnutzen, ausgenommen den Staaten, mit denen Belarus die zweiseitigen Vereinbarungen über beiderseitige Aufhebung der Visumpflicht getroffen hat.
Für die Staatsbürger Chinas wird diese Regelung über die visafreie Einreise nach Belarus bis 10. August 2018 gelten – bis zum Inkrafttreten der zweiseitigen Vereinbarung über die beiderseitige visafreie Einreise für Inhaber der gewöhnlichen Reisepässe.
Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht für die Personen, die nach Belarus mit den Flügen von Russland kommen sowie diejenigen, die von Minsk weiter nach Russland fliegen möchten (diese sind Binnenflüge ohne Grenzkontrolle). Die Regelung zur visafreien Einreise gilt auch nicht für die Ausländer, die nach Belarus zur Arbeitsbeschaffung, Ausübung der geschäftlichen Tätigkeit und zur Ausbildung, deren Dauer 30 Tage übersteigt einreisen.
Die Dauer des visafreien Aufenthalts wird in vollen Kalendertagen berechnet. Als der erste Tag gilt der Ankunftstag als der letzte – der Abflugtag (unabhängig von der Ankunfts- oder Abflugzeit). Dabei darf die Dauer des visafreien Aufenthalts über die festgesetzte Dauer von 30 Tage nicht verlängert werden.
Ausländische Staatsbürger, die vorhaben, in Belarus mehr als fünf Werktage aufzuhalten, müssen sich bei den Behörden für Inneres im Aufenthaltsort anmelden. Bei der Unterbringung in den Hotels, Herbergen, Sanatorien und sonstigen Stätten der kollektiven Unterbringung wird die Anmeldung stillschweigend von Verwaltung dieser Einrichtungen bei der Unterbringung durchgeführt.
Das Dokument tritt in Kraft nach dessen offiziellen Verkündung.
Die Liste der Staaten, deren Staatsbürger berechtigt sind, die visafreie Einreise nach Republik Belarus ausnutzen:
Australien, Österreich, Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Barbados, Bahrain, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Vanuatu, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Haiti, Deutschland, Hong Kong, Griechenland, Dänemark, Dominica, Indien Indonesien, Irland, Island, Spanien, Italien, Zypern, China, Korea, Kuwait, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Mazedonien, Malaysia, Malta, Order of Malta, Mexiko, der Föderierten Staaten von Mikronesien, Monaco, Namibia, den Niederlanden, Nicaragua, Neuseeland, Norwegen, Oman, Panama, Yeru, Polen, Portugal, Rumänien, Samoa, Saudi-Arabien, Seychellen, St. Vincent und die Grenadinen, Singapur, Slowakei, Slowenien, USA, Uruguay, Finnland, Frankreich, Kroatien, Tschechische Republik, Chile, Schweiz, Schweden, El Salvador, Estland, Japan
Der Erlass trat am 27. Juli 2018 in Kraft. .
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Visa-Bestimmungen Ausländer dürfen den spezialisierten touristischen Kurpark „Awgustow Canal“ und Umfeld in Belarus ohne Visum besuchen. Einreisende aus Polen können die Grenzübergänge Lesnaya (Rudavka), Bruzgi (Kuznica Belostokskaya) benutzen, aus Litauen – Privalka (Švendubrė), Privalka (Raigardas).
Ohne Visum ist Einreise in folgende Gebiete möglich:
Stadt Grodno;
Dorfrat Sapotskin;
Dorfrat Guha;
Dorfrat Podlabenje;
Dorfrat Koptevka;
Dorfrat Odelsk.
Grundlage für visumfreie Einreise ist ein Dokument in der vorgeschriebenen Form, das für den ausländischen Bürger von einem belarussischen Reisebüro erteilt wird.
Um dieses Dokument zu erhalten, sollen die Touristen:
- sich an ein berechtigtes Reisebüro wenden;
- Dokument bekommen, das visumfreie Einreise in den Park „Awgustow Canal“ erlaubt.
http://grodnovisafree.by/en/
Ab 12. Juli 2015 können ausländische Touristen gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr.115 in den Nationalpark „Belovezhskaya Pushcha“ durch die Grenzübergangsstelle „Pererow“ (Belovezha) ohne Visum einreisen. Der Aufenthalt darf dabei 3 Tage nicht überschreiten und ist nur auf dem Territorium des Nationalparks erlaubt.
Auf der Website der belarussischen Botschaft werden Sie Informationen zum visumfreien Besuch des Nationalparks „Belovezhskaya Pushcha“ sowie des Parks „Awgustow Canal“ finden.
Bürger der Staaten, die im Rahmen des Ein-und Ausreiseverkehrs nicht genannt sind.
Ein Visum braucht die Mehrheit der ausländischen Bürger, die mit den anderen Verkehrsmitteln in die Republik Belarus ankommen
Geschäftsreisende
Teilnehmer an Sport-und Kulturveranstaltungen
Touristen
Privatreisende (Besuche bei den Freunden, Verwandten)
Humanitäre Hilfe
Journalisten
Studium
Religiöse Beziehungen
Besuch von Begräbnissen
Arbeitsvisum
Für ständigen Wohnsitz
Transitvisa
Gruppenvisa
Zum Beantragen eines Visums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Gültiger Reisepass (in Original);
2. Ein ausgefülltes Antragsformular ;
3. Ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) im Passformat 45 x 35 mm, Kopf ohne Kopfbedeckung, schwarz-weiß oder farbig mit kontrastreichem Hintergrund;
4. Eine offizielle Einladung aus Belarus:
- für geschäftliche Reise – ein offizieller Brief von Geschäftspartnern aus Belarus,
- für private Reise – eine offizielle Einladung von Gastgebern aus Belarus. Diese Einladung soll bei den regionalen Milizbehörden (OWIR) in Belarus beantragt und in Original zugeschickt,
- für Touristenreise – ein touristischer Voucher/Bestätigung, ausgestellt von einem belarussischen Reisebüro
- für Transitreise – Kopie des Visums des Einreiselandes bzw. Kopie der Tickets an das Einreiseland, wenn man für das Einreiseland kein Visum braucht.
EU Bürgern, die Absicht haben, die Republik Belarus geschäftlich oder privat mit der Aufenthaltsdauer bis 30 Tage zu besuchen (kein Tourismus), kann das Visum für die Einreise in die Republik Belarus ohne Einladung ausgestellt werden. In diesem Fall braucht man im ausgefüllten Antragsformular das Reiseziel, den genauen Namen und die Anschrift der einladenden Stelle oder Person in der Republik Belarus sowie die genaue Aufenthaltsadresse in der Republik Belarus anzugeben;
5. Ein Krankenversicherungsschein;
6. Bestätigung über die Einzahlung der Visa-Gebühr auf das EURO-Konto der Botschaft der Republik Belarus:
Ab dem 1. Januar 2017 gilt einhaltliche Konsulatsgebühr für Erteilung der Einreisevisa der Republik Belarus (alle Type):
Individuelles Visum – 60 Euro
Gruppenvisum (pro Person) – 10 Euro
Für Ausstellung von Express Visa (innerhalb von 48 h) wird die doppelte Gebühr erhoben.
Die angegebenen Preise gelten für die Mehrzahl der Einwohner von EU-Staaten, u.a. Malta, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr werden die Visa gratis erhalten.
Ein Visum wird innerhalb 5 Arbeitstage nach dem Eingang aller notwendigen Unterlagen ausgestellt. Ein Express-Visum kann innert 2 Tage ausgestellt werden. Für die Erteilung eines zweimaligen bzw. dreimaligen Visums soll es ausdrücklich in der Einladung erwähnt werden. Die maximale Gültigkeit eines Visums beträgt 90 Tage. Ein touristisches Visum kann nur einmalig sein und max. 30 Tage gültig bleiben.
Auf der Website Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland können Sie aktuelle Information zu den für eine Einreise notwendigen Dokumenten, Konsulargebühren erhalten: http://germany.mfa.gov.by/de/konsularwesen/visaerteilung/
Möchten Sie Ihr Visum mit Hilfe unserer Firma beantragen, schreiben Sie uns bitte: ludmilagracetour@gmail.comodernutzen Sie Feedback aus.
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